Bezahlung mit PayPal

AGB

 § 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von „Dreißigacker & Sohn oHG“ erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich „Dreißigacker & Sohn oHG“ 30 Kalendertage ab Datum des Angebots gebunden.

(2) Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Dreißigacker & Sohn. Lehnt Dreißigacker & Sohn nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen Dreißigacker & Sohn und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

§ 3 Preise, Preisänderungen

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. (2) Die Preise schließen Verpackung und Fracht bis zum Bestimmungsbahnhof (ausgenommen Flächenfracht) ein.

 

§ 4 Liefer- und Ausführungszeiten

(1) Liefer- und Ausführungstermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Bei Vorliegen einer durch Dreißigacker & Sohn zu vertretenden Liefer- oder Ausführungsverzögerung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf mindestens zwei Wochen festgelegt. Eine gesetzte Nachfrist beginnt frühestens mit Eingang der Fristsetzung bei Dreißigacker & Sohn oHG.

 

§ 5 Versand und Gefahrübergang bei Kaufverträgen

(1) Im Falle eines Kaufvertrages geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Dreißigacker & Sohn verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

(2) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

(3) Der Kunde gibt die Lieferadresse in den Bestellprozess ein. Die eingebebenen Adressdaten werden zum Zweck der Belieferung an bestimmte Drittunternehmen übermittelt.

 

§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängeln

(1) Hat der gelieferte Gegenstand oder die ausgeführte Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung, leistet Dreißigacker & Sohn grundsätzlich Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder nach Wahl von Dreißigacker & Sohn durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache bzw. Neuherstellung des Werks.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder ist sie Dreißigacker & Sohn unzumutbar, so kann der Kunde den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder die ihm zustehenden sonstigen Gewährleistungsrechte geltend machen.

(3) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Werk von Dreißigacker & Sohn um eine Bauleistung handelt. Bauleistungen sind Arbeiten, durch die ein Bauwerk geschaffen, erhalten oder geändert wird.

 

§ 7 Haftungsbegrenzung

(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von Dreißigacker & Sohn oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware oder des Werks vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von natürlichen Personen.

(2) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von natürlichen Personen.

(3) Unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 8 Kündigung

Macht der Kunde von einem ihm zustehenden Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, so ist er verpflichtet, an Dreißigacker & Sohn ohne konkreten Nachweis eine Pauschalvergütung in Höhe von 10% des ursprünglichen Endpreises für die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht ausgeführten Leistungsteile zu zahlen. Die Geltendmachung einer höheren Vergütung gemäß § 649 S.2 BGB durch Dreißigacker & Sohn mittels eines konkreten Nachweises ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt sowohl im Falle der Pauschalierung als auch im Falle des konkreten Nachweises vorbehalten, einen niedrigeren Schaden bzw. höhere ersparte Aufwendungen oder Vorteile durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft nachzuweisen.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Dreißigacker & Sohn behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem zugrunde liegenden Vertrag vor.

(2) Bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Dreißigacker & Sohn hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde hat Dreißigacker & Sohn alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Dreißigacker & Sohn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Weiterverarbeitung, Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Dreißigacker & Sohn ab. Dreißigacker & Sohn ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Dreißigacker & Sohn abgetretenen Forderungen für Rechnung von Dreißigacker & Sohn im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(5) Dreißigacker & Sohn wird bestehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert den Wert der zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

 

§ 10 Zahlung per PayPal

(1) Der Kunde zahlt immer per PayPal. PayPal zieht den Betrag per Lastschrift vom Kunden ein.

 

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 findet keine Anwendung. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Kunden zu Gunsten des Verbrauchers bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht unseres Geschäftssitzes soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Wir haben das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Belehrung zur Batterieverordnung Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG):

Bitte geben Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort ab. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.